AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich:
Grundlage jeden Mietvertrages sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift bei einer Auftragsbestätigung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt wurden. - Leistungspflicht des Vermieters:
Der Vermieter ist im Falle von gesetzlichen Anordnungen, wie z. B. Fahrverbot wegen Ozon- bzw. Smogalarm oder bei Eintritt von höherer Gewalt von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Einsatz des Fahrzeuges entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verlangt. Über die Befahrbarkeit von Strassen entscheidet ausschliesslich der eingesetzte Fahrer. Er kann das Befahren auch dann verweigern, wenn die StVO ein Befahren zwar zulässt, ihm die Befahrbarkeit wegen der Beschaffung der Fahrzeuge aber nicht möglich erscheint. - Haftung des Vermieters:
Der Vermieter versichert, dass alle Fahrzeuge der StVZO entsprechen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt ausschliesslich gem. den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der StVO und der StVZO. Der Fahrer ist bei einem unerwartet auftretenden sicherheitsrelevanten Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen sofort abzubrechen. Für unvorhersehbare Ausfälle am Fahrzeug übernimmt der Vermieter keine Haftung. - Haftung des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Fahrzeuge schonend zu behandeln.
Er haftet für alle in den Fahrzeugen oder mit derem Gebrauch entstehenden Schäden.
Für Verunreinigungen, die durch die Benutzung der Fahrzeuge über den normalen Gebrauch hinaus entstanden sind, übernimmt der Mieter die Reinigungskosten.
Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen ausdrücklich untersagt. Bei Nicht-beachten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200.- € incl. MWSt. fällig.
Da wegen der Beschaffenheit der Fahrzeuge i. d. R. kein ordnungsgemässer Parkplatz oder Platz zum Halten zur Verfügung steht, obliegt es dem Mieter bei den zuständigen Ordnungsbehörden eine entsprechende Ausnahme-genehmigung einzuholen. Bei Nichtvorliegen einer Ausnahmegenehmigung gehen alle daraus resultierenden Ordnungsstrafen oder Anordnungen von Ordnungskräften zu Lasten des Mieters. - Preise:
Die Preise sind mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gem. des jeweils gültigen Vertrages berechnet.
Falls im Vertrag keine Vereinbarung für entstehende Mehrzeit getroffen wurde, wird dem Mieter für je angefangene Stunde 99.- € incl. MwSt. berechnet. - Zahlungsbedingungen:
Nach Eingang der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbartenzu leisten. Die Restzahlung ist spätestens vor der Auftragserfüllung zu leisten. Bei Stornierung eines Fahrauftrages innerhalb von 4 Wochen vor Fahrtantritt werden 20 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 1 Woche vor Fahrtantritt werden 30% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Sollte Ihre Stornierung innerhalb weniger als 7 Tage vor Fahrtantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. - Buchungstermine:
Höhere Gewalt , Strassen- oder Brückensperrungen, Verkehrsunfälle usw sind nicht immer kalkulierbar. Bei Verspätungen bzw. Verhinderungen sendet der Vermieter umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Mieter. Daraus evt. entstehende Regressansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verspätungen ist spätestens nach 20 Minuten der Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter wird bei Ausfall eines Fahrzeuges, falls verfügbar, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter einen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag zurück. Sonderbestellungen, wie Blumenschmuck und/oder speziell angefertigte Dekorationen und/oder speziell eingekaufte oder bereits bestellte Artikel müssen abgenommen werden und sind von der Erstattung ausgeschlossen. - Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter:
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären. - Änderung der vereinbarten Leistung:
Änderungen bezüglich der vereinbarten Leistungen müssen bis spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Sie werden erst nach Bestätigung des Vermieters gültig. Entstehen mit der Änderung zusätzliche Kosten, ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters erforderlich. Die Kosten müssen vom Mieter übernommen werden. - Mitnahme von Tieren:
Die Mitnahme von Tieren ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. - Mitnahme von alkoholischen Getränken (Korkgeld):
Wir berechnen ein Korkgeld für den Genuss eigener alkoholischer Getränke in Höhe von 30,– € je Flasche und 10,– € je Dose. - Rücktritt:
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Durchführung der Fahrt unmöglich wird oder der Mieter eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt. Das ist insbesondere dann der
Fall, wenn der Fahrpreis nicht bezahlt wurde.
c) Der Vermieter ist weiterhin berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn
sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Fahrers widersetzen und/oder
dabei gesetzliche Vorschriften missachten. Dazu zählen insbesondere
Sachbeschädigungen, Trunkenheit und Missachtung des Rauchverbotes im
Fahrzeug. Der Fahrer ist berechtigt zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung
Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. Eine Minderung des Fahrpreises
wegen solcher Massnahmen ist nicht möglich. - Vertragsstornierung:
a) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
b) Bei Vertragsrücktritt außerhalb der genannten Stornierungsfristen wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € incl. MwSt. berechnet. - Gerrichtsstand:
Gerichtsstand ist Augsburg. - Allgemein:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.